Die britische Ostindien-Kompanie (East India Company, EIC) (1600–1874) war das größte und erfolgreichste private Unternehmen aller Zeiten. Aufgrund ihrer übermächtigen Präsenz in ihren Kolonialgebieten, ihrem Einsatz einer Privatarmee, und ihrer Kontrolle über immer ausgedehntere Territorien, besonders in Indien, sah sich die Ostindien-Kompanie im späten 18. Jahrhundert immer intensiverer Kontrolle durch die britische Regierung ausgesetzt. Vorwürfe von Korruption und mangelnder Rechenschaft führten dazu, dass die Ostindien-Kompanie über Jahrzehnte durch mehrere aufeinanderfolgende Parlamentsgesetze immer weiter eingeschränkt wurde, bis sie mit dem Chaos des Sepoy-Aufstands von 1857/58 schließlich ihre Selbstständigkeit verlor. Der EIC-Aufsichtsrat wurde durch die britischen Krone als Herrscher über Britisch-Indien abgelöst und 1874 löste das Parlament die Kompanie offiziell auf.
Ein Handelsgigant
Die 1600 per königlichem Freibrief gegründete Ostindien-Kompanie war eine Aktiengesellschaft, die das Handelspotential im Gebiet östlich des Kaps der Guten Hoffnung, für das ihr ein Handelsmonopol gewährt wurde, ausschöpfen sollte. Entscheidend war dabei, dass es der EIC gestattet war, im Zuge ihrer Handelsgeschäfte „Krieg zu führen“. Obwohl die EIC keine Herrschaftsrechte in ihren Operationsgebieten besaß, war es ihr erlaubt, dort im Namen der englischen (und später britischen) Krone und Regierung als Souverän zu agieren. Diese subtile Unterscheidung verschwamm mit zunehmender Macht der Kompanie immer mehr und genau darin lag das Problem und der Auslöser ihres letztendlichen Niederganges.
Die Kompanie erwirtschaftete durch ihren globalen Handel mit Gewürzen, Tee, Textilien und Opium ein Vermögen für ihre Anteilseigner. Um ihre Interessen verteidigen zu können, unterhielt die EIC ihre eigenen Privatarmeen in Indien mit Stützpunkten in Bengalen, Madras und Bombay (Mumbai). Sie heuerte auch Regimenter der regulären britischen Armee auf Langzeitbasis an. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts, beginnend mit dem Sieg von Robert Clive in der Schlacht bei Plassey 1757, ermöglichten diese Streitkräfte der Ostindien-Kompanie, Gebiete des zerfallenden Mogulreichs und indischer Fürstenstaaten einzunehmen. Die Kompanie verwaltete diese Gebiete und entzog ihnen Steuern und Zölle, um ihre Anteilseigner weiter zu bereichern und den Unterhalt ihrer bewaffneten Streitkräfte zu sichern.
Zunehmende Kritik
Die Ostindien-Kompanie hatte viele Feinde, nicht nur in Form konkurrierender europäischer Handelsgesellschaften und der Fürsten in Indien, sondern auch zuhause in England. Sie wurde für ihre Monopole, ihre harten Handelsbedingungen und ihre Korruption kritisiert. Das Handelsvolumen der Kompanie war so groß, dass es zu einer ernsthaften Erschöpfung der britischen Silberbeständen führte. Ihre Direktoren kehrten mit enormen Reichtümern nach England zurück, was die etablierte Hierarchie der britischen Gesellschaft aus dem Gleichgewicht brachte. Diese nouveau riche wurde verächtlich als „Nabobs“ (von nawab, dem indischen Wort für Herrscher) bezeichnet. Die EIC machte sich auch keine Freunde dadurch, dass sie durch ihre billigen Importe von in Indien hergestellten Textilien dem englischen Wollhandel erheblichen Schaden zufügte. Später würden die Importe nach Indien von noch billigerem Wollstoff, der in den großen Manufakturen des industrialisierten Englands hergestellt wurde, die Inder genauso beunruhigen. Zu guter Letzt räumte die Kompanie Herrscher, die sich ihr in den Weg stellten, aus dem Weg, betrieb rücksichtslose Ausbeute von Ressourcen und tat nicht genug (oder überhaupt etwas), um das Christentum unter der Bevölkerung, die in ihren weiträumigen Herrschaftsgebieten lebte, zu verbreiten.
Faktisch gesehen war die EIC ein Staat in einem Staat, der in einigen Gebieten nun sogar eigene Steuern einzog und durch eigene Gerichte Recht sprach. Sie war eine Organisation mit Hoheitsgewalt, die allerdings für ihre Handlungen niemanden außer ihren Anteilseignern Rechenschaft ablegen musste. Wie der berühmte schottische Ökonom und Philosoph Adam Smith (1723–1790) in seinem 1776 veröffentlichten Werk „Der Wohlstand der Nationen“ (An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations) feststellte, kann ein Souverän, der ein Handelsmonopol besitzt, unmöglich all seinen Untertanen gegenüber gerecht regieren; diese zwei Ideen waren schlichtweg nicht kompatibel. Das britische Parlament – obwohl an einem Punkt mehr als 100 seiner Mitglieder Angestellte der EIC waren – begann, unangenehme Fragen zu stellen: Vertrat die Ostindien-Kompanie britische Interessen im Ausland in angemessener Weise? Beeinträchtigte ihr Handelsmonopol nicht das Wachstumspotenzial anderer britischer Unternehmen?
Zunehmende Regulierung
Regulating Act von 1773
Einer der ersten Hinweise für die EIC-Direktoren, dass ihr langer Bereicherungsprozess zu Ende gehen könnte, war mit der Rückkehr von Robert Clive (1725–1774) nach England verbunden. Gerüchten waren im Umlauf, dass die immensen Reichtümer des ehemaligen Gouverneurs von Bengalen großteils durch Korruption erworben worden waren, und das Parlament begann daraufhin 1773 eine Untersuchung von Clives Geschäftsangelegenheiten. Clive wurde letztendlich ehrenhaft von aller Schuld freigesprochen, doch sein Rat an das Parlament, die Ostindien-Kompanie zu übernehmen, wurde ignoriert. Es kam allerdings zu einer Umstrukturierung der Unternehmensführung. Der Regulating Act von 1773 führte zu Änderungen. Die Regierung nutze als Druckmittel, dass die EIC einen Kredit benötigte, obwohl sie ihren Anteilseignern gerade erst eine Dividende von 12,5 % ausgezahlt hatte. Warren Hastings (1732–1818) wurde zum ersten Generalgouverneur der Ostindien-Kompanie ernannt und leitete das Unternehmen nun zusammen mit einem vierköpfigen Beratergremium. Weitere Einschränkungen werden von M. Mansingh wie folgt zusammengefasst:
Der Aufsichtsrat in London musste alle vier Jahre Wahlen abhalten, durch die jährlich ein Viertel seiner Mitglieder ersetzt wurde; wahlberechtigt waren Anteilseigner mit Aktien im Wert von mindestens £1000. Die Direktoren mussten darüber hinaus Kopien sämtlicher Korrespondenz mit ihren Händlern in Indien und aller versandter Dokumente dieser Händler einem Minister der Krone, d.h. dem Staatssekretär für Indien, vorlegen… In Kalkutta wurde ein Oberster Gerichtshof eingesetzt, gegen dessen Beschlüsse nur Einspruch an den King-in-Council (Beschluss des Königs auf Rat seines Konzils) möglich war.
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Die britische Regierung hatte zumindest etwas Einfluss auf die militärischen, finanziellen und politischen Entscheidungen in den Gebieten, die in ihrem Namen von der Ostindien-Kompanie verwaltet wurden, gewonnen. Das verstärkte Interesse, dass die britische Regierung an Indien zu zeigen begann, war vermutlich ein direkte Folge des Verlust ihrer Kolonien in Nordamerika im Jahr 1783.
Hastings wurde insbesondere mit der Bekämpfung von Korruption beauftragt, vor allem die Praxis, dass Händler private Handelsgeschäfte tätigten und von zukünftigen Vertragspartnern Bestechungsgelder annahmen. Jeglicher Privathandel von EIC-Angestellten wurde verboten und Gehälter wurden erhöht. Hastings versuchte außerdem, gegen die schlimmsten Missbräuche vorzugehen, die von lokalen Vertretern der Ostindien-Kompanie an der einheimischen Bevölkerung ausgeübt wurden.
Ironischerweise, in Anbetracht seines ursprünglichen Mandats, wurde gegen Hastings selbst nach seiner Rückkehr nach England 1785 wegen Korruption ermittelt. Der Whig-Politiker Edmund Burke (1729–1797) war besonders scharf in seiner Kritik eines – seiner Meinung nach – weiteren „Nabobs“. Noch viel schlimmer war in Burkes Ansicht, dass Hastings den Namen Großbritanniens in Indien und auf der Weltbühne beschmutzt habe, indem er Diebstahl in großem Umfang begangen und „unter fadenscheinigen Vorwänden den gesamten Landbesitz Bengalens“ für die Ostindien-Kompanie erworben habe (Wilson, 132). Wieder waren prominente Mitglieder des britischen Parlaments entgeistert über die schaurigen Berichte über die Vorgehensweisen der Ostindien-Kompanie in Indien und viele forderten verstärkte Aufsicht und Kontrolle über das Unternehmen. Im Zusammenhang mit einem solchen kommerziellen Giganten waren Reformen allerdings nicht unkompliziert. Viele Abgeordnete standen weiterhin im Dienst der EIC oder waren Anteilseigner (23 % in den 1770er Jahren). Zudem lehnte das britische Königshaus Eingriffe in Privateigentum ab. Aber die brennende Frage in jenen Tagen war jedoch, warum es diesem privaten Unternehmen mit privaten Interessen erlaubt wurde, sich wie ein Staat aufzuführen, ohne allerdings den Einschränkungen durch eine Wählerschaft oder juristischen Skrupeln ausgesetzt zu sein. Die Stimmungslage zu dieser Zeit war dabei von großer Bedeutung: Politische Philosophen beeinflussten Politiker in Großbritannien mit ihren Thesen zur Bedeutung von individueller Freiheit, Regierung durch Zustimmung und der Herrschaft durch Justiz.
Der India Act von 1784
Der India Act von 1784 (oft nach dem damaligen Premierminister William Pitt dem Jüngeren, 1759–1806, Pitts India Act genannt) führte erneut zu einer Restrukturierung der Führungsspitze der Ostindien-Kompanie und das Parlament installierte einen ihrer Repräsentanten im nun allmächtigen Aufsichtsrat mit Sitz in London. Der India Act legte fest, dass der Aufsichtsrat „alle Handlungen, Operationen und Angelegenheiten, die in irgendeiner Weise die zivile oder militärische Verwaltung oder die Einkünften der britischen territorialen Besitzungen in Ostindien betreffen, beaufsichtigen, leiten, und kontrollieren“ solle (Barrow, 63). Vorerst beschränkte sich der Einfluss der Regierung mehr darauf, Aufsicht zu führen, als sich in den Alltagsbetrieb einzumischen, aber die lästige Bürokratie schränkte die Freiheiten, die sich die EIC lange Zeit herausgenommen hatte, immer weiter ein.
1787 wurde Hastings vom Parlament wegen „schwerer Verbrechen und Vergehen“ angeklagt. Der Prozess wurde in Westminster Hall unter der Schirmherrschaft des Unterhauses geführt und stand der Öffentlichkeit und Presse offen. Wie Clive wurde auch Hastings letztendlich von jeglichem Fehlverhalten während seiner Zeit in Indien freigesprochen. Diesmal waren die dunklen Machenschaften der Ostindien-Kompanie allerdings in das grelle Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit geraten
Charter Act von 1813
Die nächste Regulierungswelle kam mit dem Charter Act von 1813. Fortan würden Gebiete, die die Ostindien-Kompanie neu einnahm, unter die direkte Herrschaftshoheit des britischen Parlaments kommen. Zudem wurde dem Handelsmonopol der EIC in Indien ein Ende gemacht und sie musste das Verbot für Missionare in ihren Gebieten aufheben (auch wenn diese nun eine Lizenz für ihre Tätigkeiten benötigten). Weitere Kontrollen folgten nach dem globalen Wirtschaftscrash im Jahr 1825. Die EIC geriet in finanzielle Schwierigkeiten und benötigte ein finanzielles Rettungspaket von der britischen Regierung. Dieser Kredit wurde gewährt, aber mit einem Haken: eine noch weitgreifendere Regulierung der Angelegenheiten der EIC. Parlamentsmitglieder erwogen noch drastischere Maßnahmen gegen die EIC.
Die grundlegenden Fragen, die sich dem Parlament stellten, waren, ob die Kompanie weiterhin existieren sollte, ob sie ihr Monopol auf den Handel mit China behalten sollte, und welche Rolle die Kompanie spielen solle, wenn es ihr gestattet würde, weiterhin zu existieren, aber ohne ihr Monopol. (Barrow, 110)
Der Abgeordnete James Silk Buckingham bemerkte in 1830: „Der Gedanke, die politische Verwaltung eines Weltreiches mit 100 Millionen Einwohnern... an eine Aktiengesellschaft zu übertragen…, [war] absurd“ (Dalrymple, 390).
Charter Act von 1833
Der Charter Act von 1833 zog die Schlinge um den Hals der EIC noch fester. Der Act hob alle Einschränkungen der EIC auf Immigration nach Indien auf. Das Monopol der Kompanie auf den Handel mit China wurde ebenfalls aufgehoben. Das Justizsystem – kläglich überfordert hinsichtlich der Zahl an zu bearbeitenden Fällen – wurde zentralisiert und durch künftige regelmäßige Erlasse von neuen Gesetzbüchern wurde versucht, die Gesetze und ihre Anwendung in Indien zu vereinheitlichen. Vielleicht am wichtigsten war jedoch, dass dieser Erlass den regierenden Aufsichtsrat vergrößerte und ihm und dem Generalgouverneur die Befugnis verlieh, Gesetzte zu erlassen, die für alle Einwohner der EIC-Gebiete galten. 1835 gab die Kompanie erstmals eigene Münzen heraus, die in all ihren Präsidenzien (Verwaltungsgebieten) und in den indischen Fürstenstaaten gesetzliches Zahlungsmittel waren.
Die neuen Kompanie-Münzen etablierten symbolisch die britische Regierung – nicht nur die Kompanie – als die dominierende Macht in Indien und schuf eine der Bedingungen für die Ausbildung einer nationalen Wirtschaft... man könnte sagen, dass die Einführung der Kompanie-Rupie gleichzeitig die Einführung des Kolonialstaates bedeutete. (Barrow, 113–114)
Die Münzen zeigten ein Portrait König Wilhelms IV. des Vereinigten Königreiches (regierte 1830–1837).
Charter Act von 1853
Der Charter Act von 1853 schränkte die Befugnisse der Ostindien-Kompanie nochmals weiter ein, sodass sie „nun nicht mehr als eine Behörde für die Verwaltung Indiens gemäß der Anweisungen der britischen Regierung in politischen Angelegenheiten war“ (Spears, 148). Das große Handelsunternehmen ähnelte in allem bis auf den Namen den britischen Kolonieverwaltungen anderswo. Es konnte Steuern erheben, besaß eine Armee und einen umfangreichen Zivildienst, und war monetär durch seine Münzen und physisch durch ein Netzwerk aus Eisenbahnlinien und Telegrafenleitungen verbunden. Darüber hinaus hatte sich das Grundverständnis, dass Großbritannien für Indien sowohl zuständig als auch verantwortlich war, in den Köpfen der Kolonialbeamten und des britischen Parlaments festgesetzt. Es war ein langer und etappenreicher Weg gewesen, bis der EIC endlich Einhalt geboten worden war, aber ihr endgültiges Ende kam mit einer dramatischen und blutigen Katastrophe.
Der Aufstand und Zusammenbruch
1857 wurde die Ostindien-Kompanie vom Sepoy-Aufstand (auch bekannt als „Der Aufstand“ oder der Erste Indische Unabhängigkeitskrieg) erschüttert, der dadurch ausgelöst wurde, dass indische Soldaten (Sepoys) in der EIC-Armee gegen ihre Offiziere rebellierten. Die Unruhen weiteten sich rasch aus und griffen auf zahlreiche Herscher indischer Fürstenstaaten und Inder aller Klassen über. Die Ursachen des Aufstandes waren vielfältig und reichten von der Diskriminierung gegen indische kulturelle Bräuche bis hin zum Verbot für indische Fürsten, ihr Herrschaftsgebiet an adoptierte Söhne weiterzugeben; der zündende Funke kam jedoch von den Sepoys. Die Sepoys protestierten (unter anderem) gegen ihre deutlich niedrigeren Löhne verglichen mit den britischen EIC-Soldaten. Zu diesem Zeitpunkt beschäftigte die EIC rund 45.000 britische Soldaten und mehr als 230.000 Sepoys. Die Sepoys eroberten wichtige Zentren wie Delhi, aber das Fehlen einer zentralen Kommandostruktur und Koordination bedeutete, dass sie gegen die überlegenen Ressourcen der Ostindien-Kompanie nicht bestehen konnten, vor allem nachdem die britische Regierung 40.000 Soldaten nach Indien schickte.
Nach der Niederschlagung des Aufstands herrschte in Großbritannien die Ansicht, dass eine solch wichtige Kolonie wie Indien nicht länger in den Händen eines privaten Unternehmens gelassen werden könne. Die allgemeine Stimmung wurde von der Illustrated London News im folgenden Auszug eines Artikel von Juli 1857 so beschrieben:
Die Zustände in Indien mögen die Nation wohl in Unruhe versetzen... Unser Haus in Indien steht in Flammen. Wir sind nicht versichert. Dieses Haus zu verlieren, hieße, Macht, Ansehen und Charakter zu verlieren – abzusteigen in der Rangfolge der Nationen... Ob es wünschenswert war, Indien mit dem Schwert zu gewinnen, steht nicht länger zur Debatte. Da wir es gewonnen haben, müssen wir es nun behalten. (Barrow, 167–168)
Mit dem Government of India Act übernahm die britische Krone am 2. August 1858 die vollständige Kontrolle über die EIC-Gebiete in Indien. Die EIC-Armeen wurden in die britische Armee einverleibt und die EIC-Marine aufgelöst. Das aggressivste und skrupelloseste Privatunternehmen, das je existiert hatte, wurde faktisch verstaatlicht. So begann in Indien, was im Volksmund als die British Raj (britische Herrschaft) bezeichnet wurde. Ein neuer Staatssekretär für Indien wurde ernannt und direkt dem Parlament unterstellt, während ein Vizekönig die Krone repräsentierte. Der Vizekönig leitete ein Kabinett von Ministern, die gemeinsam die täglichen Verwaltungs- und Justizangelegenheiten beaufsichtigten. Indien wurde in Gouverneursprovinzen aufgeteilt, die wiederum in Vize-Gouverneursprovinzen weiter unterteilt wurden. Am 1. Juni 1874 – nachdem das Parlament den Anteilseignern großzügig erlaubt hatte, noch weitere 16 Jahre lang von Dividenden zu profitieren – wurde die Ostindien-Kompanie formell aufgelöst. 1877 wurde Königin Viktoria zur Kaiserin von Indien ausgerufen. Die Ostindien-Kompanie existierte nicht mehr.
